Aktuelles & Nachrichten

 

Die einzelnen Beiträge.

 

Beitragsregelung

Sep 11, 2013 | Mitgliedschaft

Aufnahmebeitrag

  • Der Aufnahmebeitrag für Jugendliche Mitglieder beträgt 62,50 Euro. ( bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres )
  • Der Aufnahmebeitrag für erwachsene Mitglieder beträgt 125 Euro.
  • Der Aufnahmebeitrag für Rentner beträgt 125 Euro.
  • Der Aufnahmebeitrag für passive Mitglieder entfällt.

Jahresbeitrag

  • Der Jahresbeitrag für Jugendliche Mitglieder beträgt 45 Euro.( bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres )
  • Der Jahresbeitrag für erwachsene Mitglieder beträgt 90 Euro.
  • Der Jahresbeitrag für passive Mitglieder beträgt 20 Euro.
  • Der Jahresbeitrag für Rentner beträgt 45 Euro.
    Das Erreichen des Rentenalters ist dem ASV selbstständig glaubhaft mitzuteilen. Danach wird der Beitrag von 90 Euro auf 45 Euro reduziert. Durch Nichtmelden zuviel gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Beitrages befreit.

Die Kanalkarte des Landesfischereiverbandes kostet 22 Euro.

Eine Kunststoffmappe (blau) zum Schutz der Angelpapiere kostet 2,50 Euro und ist beim Vorstand erhältlich.

Arbeitstage
Hat ein aktives Mitglied an keinem  Arbeitstag im Angeljahr teilgenommen, so sind für dieses Versäumnis 25 Euro zu zahlen. Ab dem 70. Lebensjahr ist kein Arbeitstag mehr abzuleisten. Die Gültigkeit des Arbeitseinsatzes muß am Ende des Arbeitstages mit eigenhändiger Unterschrift in der Arbeitstagliste dokumentiert werden.

Zahlung der Beiträge
Die Zahlung der Beiträge kann ausschließlich nur durch Bankeinzug erfolgen. Der Bankeinzug erfolgt in den Monaten November / Dezember für das nächste Jahr.

Der Bankeinzug für Neuaufnahmen erfolgt bei Aufnahme.

Der Vorstand